Latino-Club Uri

Statuten vom 14. März 2015

Art. 1 Name und Sitz

Unter dem Namen Latino-Club Uri besteht ein Verein nach Art. 60 – 79 ZGB mit Sitz und Gerichtsstand in Altdorf.

Art. 2 Aufgaben und Zweck

Der Club bezweckt die Förderung der Freundschaft und Geselligkeit zwischen Latinos und Urnern, den kulturellen Austausch sowie die Pflege der Lateinamerikanischen Musik und Tänze.

Art. 3 Mitgliedschaft

Der Verein Latino-Club Uri setzt sich zusammen aus:

a) Mitgliedern

b) Gönnern

c) Ehrenmitgliedern

Aufnahme und Ausschluss der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand unter Kenntnisgabe an die Generalversammlung. Als Stimm- und Wahlfähig gelten alle Mitglieder.

Art. 4 Organe

Die Organe des Vereins setzen sich zusammen aus:

a) Generalversammlung

b) Vereinsvorstand

c) Rechnungsrevisoren

Art. 5 Generalversammlung

Die Generalversammlung wird einmal jährlich durch den Vorstand einberufen. Eine ausserordentliche Generalversammlung kann vom Vorstand oder mindestens 1/5 der Mitglieder einberufen werden.

Die Geschäfte der Generalversammlung sind:

a) Wahl des Vorstandes auf zwei Jahre

b) Wahl der Rechnungsrevisoren auf drei Jahre

c) Genehmigung von Rechnung, Budget und Jahresbericht

d) Festsetzung der Jahresbeiträge für Mitglieder

Art. 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

a) Präsident

b) Aktuar

c) Kassier

d) mindestens 2 weiteren Mitgliedern

Die Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes sind insbesondere:

a) Einberufung der Generalversammlung

b) Besorgung der laufenden Geschäfte

c) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

Art. 7 Rechnungsrevisoren

Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus zwei Mitgliedern. Sie prüft alljährlich die Rechnung und erstattet der Generalversammlung schriftlich einen Bericht und Antrag.

Art. 8 Finanzen

Die Einnahmen des Vereins Latino-Club Uri setzten sich zusammen aus den Mitgliederbeiträgen sowie Beiträgen von Gönnern und Sponsoren. Die Jahresbeiträge der Mitglieder werden von der Generalversammlung festgelegt. Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet nur dessen Vermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 9 Auflösung

Eine Auflösung des Vereins kann durch ¾ der anwesenden Mitglieder an einer Generalversammlung beschlossen werden. Allfälliges Vereinsvermögen ist unter den Vereinsmitgliedern aufzuteilen.

Art. 10 Der freiwillige Austritt auf das nächste Kalenderjahr erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands bis spätestens 31.12. des laufenden Kalenderjahres.

Art. 11 Allgemeine Bestimmungen 

Die Statuten treten nach ihrer Genehmigung durch die Gründungsversammlung sofort in Kraft.

Genehmigt durch die Generalversammlung vom 14.März 2015

die Präsidentin:                       die Aktuarin:

Barbara Inderbitzin                  Marly Gisler